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BFDWir sind als Einsatzstelle
im BFD gelistet.

Werner Heisenberg Schule und Turnhalle
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

BAföG ist abhängig vom Einkommen eurer Eltern, es sei denn, ihr habt eine dreijährige Ausbildung absolviert und anschließend noch 3 Jahre gearbeitet. Dann bekommt ihr so genanntes „elternunabhängiges“ Bafög. Bei allen anderen hängt die Höhe des BAföG vom Einkommen der Eltern ab.

BAföG muss rechtzeitig vor Studienbeginn beantragt werden, aber erst dann, wenn ihr eine Studienplatzzusage habt. Antragsformulare findet ihr auf www.finanzieren-studium.de. BAföG ist zur Hälfte ein zinslosen Darlehen, zur anderen Hälfte ein Zuschuss vom Staat. Das Darlehen muss 5 Jahre nach Ende der regulären Studienzeit zurückbezahlt werden. Entweder In Raten oder in Eins, dann gibt es aber einen Nachlass. Damit eure Schulden zu Anfang nicht zu hoch sind, wird die Höhe des zurückzuzahlenden Darlehens auf max. 10.000 € begrenzt. Der Rest wird euch als Zuschuss „geschenkt“.

www.bafög.de

www.bafoeg-rechner.de



Bildungskredit

Es besteht die Möglichkeit, einen Bildungskredit aufzunehmen. Dieser muss beim Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragt werden. Eine solche Inanspruchnahme verlangt keine oder nur eine sehr geringe Verzinsung.

Im Ge­gen­satz zur Aus­bil­dungs­för­de­rung nach dem BAföG wird der Bil­dungs­kre­dit un­ab­hän­gig vom ei­ge­nen Ein­kom­men und Ver­mö­gen so­wie dem der El­tern, der Ehe­gat­tin bzw. des Ehe­gat­ten oder der Le­ben­s­part­ne­rin bzw. dem Le­ben­s­part­ner (im Sin­ne ei­ner ein­ge­tra­ge­nen Le­ben­s­part­ner­schaft nach dem Le­ben­s­part­ner­schafts­ge­setz - LPartG ) ge­währt.

Nähere Informationen dazu findet Ihr unter www.bva.bund.de.