Information | Schulbücher, Leihexemplare und Arbeitshefte
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
hiermit möchte ich Sie über die bestehenden Regelungen zur Ausleihe von Schulbüchern, Leihexemplaren und Arbeitsheften an unserer WHS informieren.
Grundsätzlich werden alle im Unterricht verwendeten Lehrbücher und Arbeitshefte von der Stadt Leipzig jedem Schüler zur Verfügung gestellt. Die Arbeitshefte können als persönliches Eigentum angesehen und ausgefüllt werden. Nur bei Verlust muss ein Ersatz angeschafft werden.
Die Lehrbücher sind Leihexemplare, die jedem Schüler für ein Schuljahr zur Verfügung gestellt werden und danach zur weiteren Verwendung abgegeben werden müssen. Ist Ihr Kind Erstnutzer eines Lehrbuchs freuen wir uns, wenn bei Verlust, Wasserschaden, Einriss mehrerer Seiten oder umfangreicher Beschädigung des Einbands ein Ersatz beschafft wird, der dem Fachkontingent wieder zur Verfügung steht.
Ansonsten erhalten die gesetzlichen Vertreter der verursachenden Schüler über den Schulträger (Stadt Leipzig) eine Aufforderung zum Schadenersatz. Dies regelt unser Sekretariat.
Ich bitte alle Nutzer und deren Sorgeberechtigte, die Belehrung zum Umgang mit Leihmaterialien zur Kenntnis zu nehmen.
Hier können Sie die Schulbuchlisten für die Sekundarstufe I einsehen.
Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10
JG 11 und 12
Mit freundlichen Grüßen
Nancy Essert
Schulbuchverantwortliche